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Anmeldung

Deutsche Schule Erbil

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten oder weitere Informationen benötigen, vereinbaren Sie bitte über das Büro einen Termin mit uns.

Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder setzten Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Telefonisch: +964 750 335 9848

Email:          verwaltung@ds-e.org

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Das Schulgeld beträgt zurzeit 2450 US-Dollar pro Jahr für den Kindergarten, 3025 US-Dollar pro Jahr für die Vorschule und die Schule (Klassen 1-10) und 3300 US-Dollar für das IB Diploma Programme. Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 10% für das zweite Kind und 25% ab dem dritten Kind. Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 300 US-Dollar. Des Weiteren müssen die Schulbücher, die von der Schule aus Deutschland bestellt und zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden, sowie die Fahrtkosten von und zur Schule von den Eltern getragen werden. Essensmarken für die Schulkantine können in der Verwaltung erworben werden.

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Aufnahmeregelungen für die Vorschule und die Grundschule:

 

Vorschule (letztes Kindergartenjahr):

  1. In die Vorschule kann aufgenommen werden, wer zum 30. September des Kalenderjahres das 5. Lebensjahr vollendet hat.

  2. In die Vorschule kann außerdem auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, wer zum 31. Oktober des Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet hat, wenn das Kind zuvor mindestens ein Jahr den Kindergarten der DSE oder einen anderen deutschsprachigen Kindergarten besucht hat und das Kind Deutschkenntnisse besitzt, die den erfolgreichen Besuch der Vorschule erwarten lassen. Die Leiterin des Kindergartens und ggf. die Grundschulleitung beraten die Eltern hierzu.

 

Ausnahmen von dieser Regelung sowie die letzte Aufnahmeentscheidung trifft die Schulleiterin.

  

Grundschule

  1. In die erste Klasse der Grundschule kann aufgenommen werden, wer zum 30. September des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet hat.

  2. In die erste Klasse der Grundschule kann außerdem auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, wer zum 31. Oktober des Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet hat, wenn das Kind zuvor die Vorschule der DSE besucht hat. Sollte das Kind einen anderen deutschsprachigen Kindergarten besucht haben, trifft die Schulleitung eine Einzelfallentscheidung.

 

Ausnahmen von dieser Regelung sowie die letzte Aufnahmeentscheidung trifft die Schulleiterin.

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Kontaktformular

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